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   LAG Hessen, 02.09.2013 - 7 Sa 1496/12   

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https://dejure.org/2013,51745
LAG Hessen, 02.09.2013 - 7 Sa 1496/12 (https://dejure.org/2013,51745)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.09.2013 - 7 Sa 1496/12 (https://dejure.org/2013,51745)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. September 2013 - 7 Sa 1496/12 (https://dejure.org/2013,51745)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2013 - 7 Sa 1496/12
    So zieht das Bundesarbeitsgericht einen Auskunftsanspruch auch dann in Erwägung, wenn allein die Möglichkeit eines Zahlungsanspruchs unter dem Gesichtspunkt der arbeitsrechtlichen Gleichbehandlung besteht ( BAG Urteil vom 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - BAGE 113, 55 - 63 ).
  • BAG, 30.10.2012 - 1 AZR 794/11

    Berechnung des streikbedingten Vergütungsabzugs

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2013 - 7 Sa 1496/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt ( BAG, Urteil vom 30. Oktober 2012 - 1 AZR 794/11 - Rn. 10 ).
  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 1217/16

    Beantragt ein Kläger im Rahmen eines Hauptantrags Zahlung und erhebt er

    In diesem Fall steht die rechtskräftige Abweisung des als Hauptantrag gestellten Zahlungsantrags einer Stattgabe der im Rahmen der hilfsweisen Stufenklage geltend gemachten Zahlungsklage entgegen ( LAG Frankfurt am Main 2. September 2013 - 7 Sa 1496/12 - Juris, LAG Frankfurt am Main 30. Mai 2011- 7 Sa 1646/10 - Juris; vgl. auch LAG Hamm 21. Januar 2005 -7 Sa 1831/04- Juris).

    Auch wenn man aber annimmt, das Arbeitsgericht hätte trotz nicht rechtskräftiger Abweisung des Zahlungsantrags den Auskunftsantrag abweisen müssen (so LAG Frankfurt am Main 2. September 2013 - 7 Sa 1496/12 - Juris, LAG Frankfurt am Main 30. Mai 2011- 7 Sa 1646/10 - Juris) beseitigt dies das Prozesshindernis der entgegenstehenden Rechtskraft im vorliegenden Verfahren nicht.

  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 264/14

    Ordentliche Änderungskündigung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. September 2013 - 7 Sa 1496/12 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 3. August 2012 - 22 Ca 4424/11 - abgeändert und festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 29. Juni 2011 nicht aufgelöst wurde, sowie die Beklagte zur Weiterbeschäftigung des Klägers verurteilt hat.
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